Verfahrensbeistand

Die Interessen des Kindes
vor Gericht bewahren

Ein Verfahrensbeistand wird vom zuständigen Familiengericht bestellt. Bei der Arbeit als Verfahrensbeistand stehen zwei Hauptaufgaben im Vordergrund:

  • das Kind durch das Ge­richts­ver­fah­ren zu be­glei­ten so­wie es über den In­halt und den Ab­lauf des Ver­fah­rens zu in­for­mie­ren
  • die In­ter­es­sen des Kin­des in das Ver­fah­ren ein­­brin­gen

Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit von Verfahrensbeiständen: www.bveb-ev.de

Das Leben ist nicht das, was es sein sollte.
Es ist das, was es ist.
Die Art und Weise,damit umzugehen,
macht den Unterschied.

Virginia Satir