Verfahrensbeistand
Die Interessen des Kindes
vor Gericht bewahren
Ein Verfahrensbeistand wird vom zuständigen Familiengericht bestellt. Bei der Arbeit als Verfahrensbeistand stehen zwei Hauptaufgaben im Vordergrund:
- das Kind durch das Gerichtsverfahren zu begleiten sowie es über den Inhalt und den Ablauf des Verfahrens zu informieren
- die Interessen des Kindes in das Verfahren einbringen
Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit von Verfahrensbeiständen: www.bveb-ev.de

Das Leben ist nicht das, was es sein sollte.
Es ist das, was es ist.
Die Art und Weise,damit umzugehen,
macht den Unterschied.
Virginia Satir
